Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte: „In der EU sind illegale Produkte verboten – egal, ob sie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden. Der Digital Services Act schützt die Sicherheit und das Wohlergehen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und versorgt sie mit Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren. Wir werden prüfen, ob Shein diese Regeln und seine Verantwortung einhält.“
Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Untersuchung durchführen. Konkret wird sich die Untersuchung auf folgende Bereiche konzentrieren:
Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens werde die Kommission weiterhin Beweise sammeln, beispielsweise durch zusätzliche Auskunftsersuchen an Shein oder Dritte oder durch Überwachungsmaßnahmen oder Befragungen, heißt es seitens der EU-Kommision. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greife dem Ergebnis nicht vor.
Die Entscheidung vom 17. Februar 2026 folgt auf vorläufige Analysen der von Shein vorgelegten Risikobewertungsberichte, der Antworten auf die förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission sowie der von Dritten übermittelten Informationen.
Die Kommission hat Shein am 28. Juni 2024, am 6. Februar 2025 und am 26. November 2025 drei Auskunftsersuchen übermittelt, um weitere Informationen über die Einhaltung des DSA durch das Unternehmen, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Minderjährigen sowie über die Transparenz seiner Empfehlungssysteme, zu erhalten.
https://ec.europa.eu/commission
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