Der Digitalpakt 2.0 sieht eine Investition von insgesamt fünf Milliarden Euro vor, die gleichmäßig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern, die Lehrkräfte fortzubilden und die Entwicklung innovativer Lehr- und Lernmethoden zu fördern.
Cem Özdemir, Bundesminister für Bildung und Forschung, erklärt dazu: „Die Bildung unserer Kinder entscheidet über die individuellen Lebenschancen jedes Einzelnen, aber auch über die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Schule muss unsere Kinder auf eine Welt vorbereiten, die digital geprägt ist. Sie müssen lernen, die digitalen Technologien souverän nutzen zu können. Ich bin überzeugt, dass auch unsere Demokratie nur erhalten bleibt, wenn wir lernen mit den neuen Technologien vernünftig umzugehen. Deshalb freue ich mich, dass Bund und Länder einen gemeinsamen Plan entwickelt haben, die digitale Bildung unserer Kinder zu stärken.“
Und Christine Streichert-Clivot, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz 2024 und Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes, ergänzt: „Beste Förderung und eine gute Bildungslandschaft unserer Kinder und Jugendlichen – das ist die gemeinsame Aufgabe, der sich Bund, Länder und Kommunen auch in herausfordernden Zeiten stellen. Wir haben unser zeitliches Chancenfenster genutzt und den Knoten durchschlagen: Mit dem Digitalpakt 2.0 stellen wir die Weichen, um unsere Schulen in Zeiten der Transformation weiter fit für die digitale Zukunft zu machen.“
Der Digitalpakt 2.0 baut auf dem DigitalPakt Schule von 2019 bis 2024 auf und verfolgt das Ziel, die digitale Bildungsinfrastruktur in Deutschland weiter auszubauen und nachhaltig zu nutzen. Die Bildungsministerinnen und Bildungsminister sowie Senatorinnen und Senatoren haben sich darauf verständigt, drei zentrale Handlungsstränge zu etablieren, die auf den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ abzielen.
Der Bund wird dabei 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, wobei 2,25 Milliarden Euro in den ersten Handlungsstrang fließen, der sich auf Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur konzentriert. Die Länder werden sich insgesamt mit 50 Prozent an den Kosten des Digitalpakt 2.0 beteiligen, was bedeutet, dass sie insgesamt 2,5 Milliarden Euro bereitstellen. Ein Großteil dieser Mittel, etwa zwei Milliarden Euro, kann durch Anrechnungen von bereits geplanten Ländermaßnahmen erfolgen.
Im Bereich der digitalen Infrastruktur wird angestrebt, leistungsfähige WLAN-Netze, moderne Endgeräte sowie digitale Lernplattformen an allen Schulen zu etablieren. Der Bund plant, die Länder mit einer Finanzhilfe von 2,25 Milliarden Euro zu unterstützen. Die Länder werden sich in diesem Punkt mit neuen finanziellen Mitteln in Höhe von 500 Millionen Euro beteiligen.
Für die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung sollen die curricularen Vorgaben weiterentwickelt sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte forciert werden. Die Länder werden ihre bildungspolitischen Maßnahmen im Austausch untereinander und mit dem Bund weiter intensivieren, um die gesteckten Ziele systematisch zu erreichen. Für die Schul- und Unterrichtsentwicklung, die Curricula sowie die Fortbildung und Bildungsmedien sind im Rahmen des Digitalpakts keine Mittel vorgesehen.
Die Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ zielt darauf ab, die evidenzbasierte Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung voranzutreiben. Der Bund beabsichtigt, im Rahmen dieser Initiative 250 Millionen Euro in qualitätsgesicherte Forschung zu investieren, um anwendungsfähige Konzepte und Instrumente für die Schulpraxis zu entwickeln.
Die Länder stellen sicher, dass finanzschwache Kommunen wie im vorherigen DigitalPakt Schule berücksichtigt werden. Der Königsteiner Schlüssel wird als Verteilschlüssel für die Mittelverteilung auf die Länder angewendet. Ein Mittelauszahlungsverfahren ermöglicht eine frühzeitige Anmeldung fester Jahrestranchen zur Planbarkeit, während Restmittel flexibel bis zum Programmende genutzt werden können.
Die Länder werden bis Mitte Februar 2025 konkrete Vereinbarungen zu den drei Handlungssträngen des Digitalpakts vorlegen. Diese umfassen den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung.
The post Bundesminister und Bildungsministerkonferenz einigen sich auf Digitalpakt 2.0 appeared first on wll.news – der hub für working, learning & living.