Thomas Rüger, was beinhaltet das Gesetz und wer ist von der Anpassungspflicht ausgenommen?
Rüger: Die verbindliche Umsetzungsfrist für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz lief am 28. Juni ab. Seit diesem Zeitpunkt müssen Onlineshops sowie digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Die Regelung betrifft dabei sowohl neue als auch bestehende Webangebote. Bei Nichteinhaltung der Anforderungen drohen gemäß Paragraf 37 BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zuständig für die Kontrolle und Durchsetzung sind die einzelnen Bundesländer, die entsprechende Aufsichtsbehörden benennen. Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind Kleinstunternehmen ausgenommen, die weniger als zehn Beschäftigte haben und bei denen der Jahresumsatz oder die Jahresbilanz zwei Millionen Euro nicht überschreitet. Eine Ausnahme kann ebenfalls gewährt werden, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Dies muss detailliert nachgewiesen und beantragt werden. Die Ausnahmen gelten insbesondere für den E-Commerce-Bereich, also für digitale Dienstleistungen und den Betrieb von Onlineshops. Ich möchte dennoch die Empfehlung aussprechen, auch als kleineres Unternehmen die Chancen eines barrierefreien Webauftritts nicht zu unterschätzen. Eine verbesserte Zugänglichkeit erhöht nicht nur die Reichweite, sondern vergrößert auch die Zielgruppe signifikant und sorgt für eine längere Verweildauer. Letztlich decken sich die meisten technischen Umsetzungen des BFSG mit denen einer Suchmaschinenoptimierung (SEO). Die Umsetzung des BFSG wertet die Webseite daher auf, sodass diese häufiger gefunden werden. Ein weiterer Aspekt, der für die Umsetzung spricht, ist unsere Verantwortung für eine barrierefreie Gesellschaft.
Welche Testseiten empfehlen Sie, um die Barrierefreiheit zu überprüfen? Wo finden Händler weitere Tipps?
Rüger: Für eine erste Analyse eignet sich beispielsweise das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool (www.wave.webaim.org). Es bietet eine anschauliche visuelle Darstellung möglicher Barrieren und gibt konkrete Hinweise zu deren Behebung. Dieses Tool verschafft einen ersten Eindruck. Technischer kommt das Werkzeug „axe DevTools“ daher. Es ist ein Browser-Plugin, das direkt im Arbeitsprozess eingesetzt werden kann. Eine gute Ergänzung ist Google Lighthouse, das in die Chrome-Entwicklertools integriert ist und unter anderem die Barrierefreiheit bewertet. Der Test der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) prüft Standards und rechtliche Anforderungen besonders fundiert. Im Netz gibt es dazu verschiedene Angebote. Das Portal „Einfach für Alle“ der Aktion Mensch liefert hilfreiche Umsetzungstipps und Beispiele und zeigt praxisnah, wie barrierefreies Webdesign gestaltet werden kann. Auf den Webseiten der Aktion Mensch gibt es zudem ein Test-Tool sowie sehr viele gute Hinweise zum gesamten Thema. Einen umfangreichen Leitfaden stellt auch die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelte WCAG (Web Content Accessibility Guideline) dar, um einen barrierefreien Zugang zu Webseiten zu gewährleisten. Zusätzlich informiert die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) unter bfit-bund.de über gesetzliche Anforderungen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen. Wer das Thema an eine Agentur abgibt, sollte die oben genannten Tools nutzen, um die Aufwandseinschätzung einigermaßen zu evaluieren.
Was können Händler tun, die ihre Website noch nicht barrierefrei gestaltet haben? Welche KI-Tools helfen?
Rüger: Am Anfang sollte immer eine Bestandsaufnahme stehen. Handelsunternehmen sollten sich zunächst einen Überblick darüber verschaffen, wo potenzielle Barrieren bestehen, etwa bei der Navigation, der Farbgestaltung, der Textstruktur oder beim Einsatz von Bildern ohne Alternativtexte. Wir müssen uns hier von Gewohnheiten freimachen. Ich möchte ein Beispiel nennen. Wir alle kennen die Sternchen an den Eingabefeldern im Checkout eines Warenkorbs. Nach der Erklärung für das Sternchen (*) suchen wir nicht mehr. Es ist klar, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt. Diese Felder müssen aber auch technisch als solche angelegt sein, damit ein Assistenzsystem den Hinweis geben kann, falls eine Angabe fehlt. Im nächsten Schritt können KI-gestützte Werkzeuge dabei helfen, die Inhalte zugänglicher zu gestalten. So bietet etwa das kostenpflichtige „accessiBe“ eine automatisierte, KI-basierte Überarbeitung bestehender Webseiten in Richtung Barrierefreiheit. Auch „EqualWeb“ verfolgt einen ähnlichen Ansatz und ergänzt bestehende Inhalte über ein sogenanntes Overlay.
Neben der technischen Anpassung muss gegebenenfalls auch der Content der Webseite angepasst werden. Hier können KI-Systeme wie ChatGPT unterstützen, indem sie Inhalte in leicht verständliche Sprache übersetzen oder Alternativtexte für Bilder vorschlagen und hinterlegen. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die Ergebnisse unbedingt von einem Menschen überprüft werden müssen, damit keine wichtigen Informationen verloren gehen. Unternehmen, die mit der Anpassung begonnen haben, empfehle ich, die umgesetzten Änderungen direkt auf den Webseiten sichtbar zu machen. So zeigen die Firmen, dass sie sich der Sache annehmen und sich der gesellschaftlichen Aufgabe stellen, ein barrierefreies Angebot zu schaffen. Viele Shopsysteme und CRM-Systeme verfügen bereits über sehr brauchbare Plug-ins, um die Webseite barrierefrei zu gestalten. Damit ist der Großteil der Arbeit bereits erledigt. Unternehmen können auch beim Hersteller der CMS-Software nachfragen.
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