Bei der Betrachtung der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. In vielen Fällen liegt der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags annähernd drei Monate davor.
Für den Mai 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2036 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 5,3 Prozent mehr als im Mai 2024. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,2 Milliarden Euro. Im Mai 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,4 Milliarden Euro gelegen.
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Mai 2025 in Deutschland insgesamt 5,9 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,9 Fällen. Es folgten das Baugewerbe mit 9,4 und das Gastgewerbe mit 9,0 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen belief sich im Mai 2025 auf 6605, ein Anstieg um 16,1 Prozent gegenüber dem Mai 2024.
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