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Gesellschafter der Inter-ES profitieren von Rückvergütung

Nachdem die Inter-ES für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 wieder ein sehr gutes Bilanz-Ergebnis vorweisen kann, hat sich der Inter-ES „Alt“-Beirat wie schon im Vorjahr für eine Rückvergütung des Leistungsentgeltes in Höhe von 0,2 % entschieden. Mit dieser Mitteilung informierte Geschäftsführer Wolfgang Möbus, nach der bereits erfolgten Bonus-Ausschüttung für das Jahr 2021, seine Mitglieder über eine weitere Ausschüttung im deutlich sechsstelligen Bereich. Für den darüber hinaus verbleibenden Bilanzgewinn wird vom Inter-ES-Beirat und der Geschäftsführung empfohlen, diesen gemäß der Satzung nach Kapitalanteilen auf den Gesellschafterkonten gutzuschreiben. Im Gegensatz zu den Genossenschaften finanziert sich die Inter-ES durch Mitgliedsbeiträge (Leistungsentgelte). Im Gegenzug werden bei der Zentralregulierung keine Kopf-Konditionen zur Eigenfinanzierung der Inter-ES einbehalten. Dies hat den Vorteil, dass die Mitglieder bei jeder Rechnungsregulierung sofort in den Genuss eines ungekürzten Skonto- und Delkredereabzugs kommen. „Dies leistet meines Wissens so keine andere Verbundgruppe in unserer Branche“, ergänzt Geschäftsführer Wolfgang Möbus. Mit dieser Basis und einer weiteren Verbesserung diverser Kopfkonditionen, einhergehend mit einer Erweiterung der Leistungsbausteine durch die Kooperation mit der EK-Servicegroup, geht die Inter-ES-Gruppe gestärkt und zuversichtlich in die nächsten Geschäftsjahre, wenn auch in einem aktuell sehr schwierigen Umfeld.

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