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EU-Verordnung soll Spielzeug für Kinder sicherer machen

Ziel ist es, Kinder und ihre Gesundheit besser vor möglichen Risiken, insbesondere durch bedenkliche Chemikalien, sogenannte PFAS,  in Spielzeug, zu schützen. Auch die Regeln für den Online-Handel mit Spielzeug wurden klarer gefasst. Die Spielzeugverordnung ersetzt die bisherige Richtlinie und soll eine einheitliche Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleisten. Für die Bundesregierung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Spielzeugverordnung auf EU-Ebene verhandelt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) war eng eingebunden.

PFAS und weitere gesundheitsgefährdende Stoffe werden verboten

Deutschland hat sich insbesondere für die Verankerung des Vorsorgeprinzips in der neuen Verordnung eingesetzt. Das bedeutet, dass Risiken, die von Spielzeug für Kinder ausgehen können, frühzeitig und vorausschauend berücksichtigt werden müssen. Ein zentraler Punkt der Neuerungen betrifft den Schutz vor bedenklichen Chemikalien, unter anderem werden die sogenannten „ewigen Chemikalien“ PFAS in Zukunft in Spielzeug verboten. Auch weitere gesundheitsgefährdende Stoffe und Stoffgruppen werden künftig in Spielzeug verboten sein. Hierzu gehören neben Stoffen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, auch Stoffe, die hormonell wirksam, haut- und atemwegssensibilisierend oder spezifisch organtoxisch sind. Spuren der verbotenen gesundheitsgefährdenden Chemikalien dürfen zukünftig ein sicheres und technisch unvermeidbares Maß nicht überschreiten. Auch die Verwendung und Kennzeichnung allergener Duftstoffe wird strenger geregelt.

Digitaler Produktpass als zentrales Instrument

Mit der neuen Spielzeugverordnung soll die Überwachung des Marktes verstärkt werden. Zentrales Instrument ist der Digitale Produktpass (DPP), den künftig auch Importeure vorlegen müssen. Aus dem DPP geht hervor, wer Hersteller und Importeur ist. Er wird auch Informationen enthalten, die die Einhaltung grundlegender Sicherheitsanforderungen belegen. Marktüberwachungs- und Zollbehörden erhalten so unmittelbare Informationen, die ihnen helfen, unsicheres Spielzeug aus Drittländern vom europäischen Markt fernzuhalten.

Darüber hinaus wurde dem wachsenden Online-Handel besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Vorschriften für Online-Marktplätze werden präzisiert, um sicherzustellen, dass auch dort nur sicheres Spielzeug angeboten wird. DPP, CE-Kennzeichnung und Warnhinweise sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Online-Handel leicht zugänglich sein, um ihnen eine sichere Kaufentscheidung zu ermöglichen.

www.bmuv.de

 

 

 

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