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Google Fonts-„Abmahnungen“ nehmen zu

Das Landgericht München I hat in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt. Infolgedessen haben die Abmahnungen seither deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern. Dadurch wächst die Verunsicherung bei Website-Betreibern. Auch zahlreiche Einzehändler sind von „Abmahnungen“ bzw. Zahlungsaufforderungen betroffen. Wenn man allerdings die Schriftarten herunterlädt und lokal auf dem Server speichert, werden die Schriftarten beim Besuch der Website direkt vom eigenen Server nachgeladen, anstatt online von den Google-Servern heruntergeladen zu werden. Dadurch wird keine Verbindung zu Google-Servern hergestellt und es werden keine Daten an Google gesendet. Mit dieser Einbindung ist man auf der sicheren Seite und vom Urteil nicht betroffen. Kritisch wird es erst, wenn man Google Fonts remote nutzt und nicht lokal auf dem eigenen Server speichert. In diesem Fall werden einzelne Schriftarten beim Aufruf der Website von Google-Servern geladen. Bei diesem Vorgang werden automatisch personenbezogene Daten der Website-Besucher (einschließlich ihrer IP-Adresse) an Google übermittelt. Damit hat der jeweilige Website-Besucher keine Kontrolle mehr über die Verarbeitung seiner Daten, was eine nicht hinnehmbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Aufgrund des enormen Ausmaßes der Massenabmahnungen hat der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) inzwischen einen aktuellen Warnhinweis veröffentlicht, unter: https://www.dsw-schutzverband.de/news/massenabmahnungen-bei-google-fonts
Der Warnhinweis enthält praktische Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen, die solche Abmahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten. Der DSW sieht danach keinen Anlass, die geltend gemachte Forderung zu erfüllen. Auch eine Reaktion auf das als „Abmahnung“ bezeichnete Schreiben ist zur effektiven Rechtsverteidigung nach Auffassung des DSW nicht erforderlich.

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